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   BSG, 08.04.2005 - B 2 U 414/04 B   

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https://dejure.org/2005,29503
BSG, 08.04.2005 - B 2 U 414/04 B (https://dejure.org/2005,29503)
BSG, Entscheidung vom 08.04.2005 - B 2 U 414/04 B (https://dejure.org/2005,29503)
BSG, Entscheidung vom 08. April 2005 - B 2 U 414/04 B (https://dejure.org/2005,29503)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BSG, 08.04.2005 - B 2 U 414/04 B
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen (BVerwG NJW 2001, 2898 mwN).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 08.04.2005 - B 2 U 414/04 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 27.04.2021 - B 9 V 35/20 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen eines sexuellen Übergriffs; Ablehnung eines

    Um die nicht ordnungsgemäße Besetzung wegen eines "schlafenden Richters" im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu rügen, müssen konkrete Tatsachen - Dauer, Zeitpunkt und Einzelheiten zum Verhalten des Richters - vorgetragen werden, welche seine Konzentration auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen (vgl BSG Beschluss vom 12.4.2017 - B 13 R 289/16 B - SozR 4-1750 § 547 Nr. 3 RdNr 7; BSG Beschluss vom 29.8.2012 - B 13 R 41/12 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 8.4.2005 - B 2 U 414/04 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 13 R 41/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen (BSG vom 8.4.2005 - B 2 U 414/04 B - Juris RdNr 4; BVerwG vom 22.5.2006 - 10 B 9/06 - NJW 2006, 2648 RdNr 4; BFH vom 17.5.1999 - VIII R 17/99 - BFH/NV 1999, 1491, jeweils mwN) .
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